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   BGH, 11.11.2003 - 3 StR 394/03   

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https://dejure.org/2003,9060
BGH, 11.11.2003 - 3 StR 394/03 (https://dejure.org/2003,9060)
BGH, Entscheidung vom 11.11.2003 - 3 StR 394/03 (https://dejure.org/2003,9060)
BGH, Entscheidung vom 11. November 2003 - 3 StR 394/03 (https://dejure.org/2003,9060)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Qualifizierung einer Schreckschusswaffe als Waffe ; Änderung des Schuldspruches

  • Judicialis

    StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b; ; StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1; ; StGB § 250 Abs. 3; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StPO § 357; ; StPO § 265

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1 b, Abs. 2 Nr. 1
    Drohung mit einer Schreckschusswaffe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.02.2003 - GSSt 2/02

    BGH stuft geladene Schreckschußwaffe als Waffe im strafrechtlichen Sinne ein

    Auszug aus BGH, 11.11.2003 - 3 StR 394/03
    Dies ist aber Voraussetzung dafür, daß es sich bei ihr um eine Waffe im Sinne des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB handelt (BGH NJW 2003, 1677).
  • BGH, 17.06.1998 - 2 StR 167/98

    Waffe i.S.d. § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB

    Auszug aus BGH, 11.11.2003 - 3 StR 394/03
    Die Drohung mit einer ungeladenen Waffe unterfällt § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b StGB (BGHSt 44, 103, 105 ff.).
  • BGH, 29.09.2004 - 5 StR 339/04

    Erstreckung der Revision auf Mitangeklagte nach Anhörung und ausgebliebenem

    Dieser Rechtsfehler, der die Anwendung einer den Schuldspruch berührenden Rechtsnorm betrifft, bedingt hier ausnahmsweise nicht die Aufhebung des Schuldspruchs (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. August 2001 - 3 StR 271/01 und 15. Januar 2004 - 3 StR 487/03); denn die vom Landgericht festgestellte Drohung erfüllt die Qualifikation des § 250 Abs. 1 Nr. 1b StGB (vgl. BGHSt 44, 103, 105 ff.; BGH, Beschluß vom 11. November 2003 - 3 StR 394/03); und es kann ausgeschlossen werden, daß ein neuer Tatrichter ergänzende, dem Angeklagten nachteilige Feststellungen wird treffen können.".
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